Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Düsseldorf
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Verhaltenstest in Düsseldorf
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der / die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie Hunde bestimmter Rassen können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Warum ein Verhaltenstest in Düsseldorf?
Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.
Zu diesem Test muss Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.
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Antragstellung für den Verhaltenstest in Düsseldorf bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Zuständige Dienststelle in Düsseldorf für die Antragstellung des Verhaltenstestes
Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort).
Die ihnen nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nehmen die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Ordnungsamt in Düsseldorf
Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf
Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf
Telefon
0211/ 89-93273
Fax
0211/ 89-29226
Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Düsseldorf
Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Abt. gefährliche Hunde in Düsseldorf
Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf
Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf
Telefon
0211/ 89-93666
Telefon
0211/ 89-93853
Telefon
0211/ 89-93280
Fax
0211/ 89-29226
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Abt. gefährliche Hunde in Düsseldorf
Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
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Antragstellung eines Verhaltenstests in Düsseldorf
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Zum Zeitpunkt des Verhaltenstests muss Ihr Hund mindestens 15 Monate alt sein.
Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Düsseldorf
Veterinäramt in Düsseldorf
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen-Veterinäramt
Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf
Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf
Telefon
0211/ 89-93242
Fax
0211/ 89-29126
Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Veterinäramt in Düsseldorf
Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr
Freitag 8 - 14 Uhr
Gebühren für den Verhaltenstest beim Veterinäramt in Düsseldorf
Die Gebühr für den Verhaltenstest, beim Amtstierarzt, in Düsseldorf beträgt zur Zeit
97,00 Euro.
Angaben ohne Gewähr
Termine und Ort des Verhaltenstest in Düsseldorf
Ort
auf dem Platz des Hundesportvereins
Düsseldorf - Golzheim 1922 e.V.
Adresse
Stadionweg 6
40474 Düsseldorf
Termin
Bitte erfragen Sie den nächsten Termin unter
Telefon
0211/89- 93242
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Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Düsseldorf
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.
Die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 LHundG NRW wird durch die beamtete Tierärztin oder den beamteten Tierarzt – erforderlichenfalls unter Hinzuziehung sachverständiger Dritter – auf einem für den zu prüfenden Hund neutralen Gelände durchgeführt. Eine Verhaltensprüfung soll nur mit solchen Hunden durchgeführt werden, deren Halterin, Halter oder Aufsichtsperson in Besitz einer Sach-kundebescheinigung ist. § 1 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Die Verhaltensprüfung soll folgende Elemente (Prüfelemente) umfassen:
1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes;
2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in nniengen räumlichen Kontakt zum Hund treten;
3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Aufspannen eines nniSchirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden nniPersonen);
4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B.: Fahrradklingel; Geschrei; nniTrillerpfeife);
5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit;
6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden;
7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen nniKontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden.
Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren.
Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, gemessen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressionsverhalten aufweist.
Die Verhaltensäußerung des Hundes zu den verschiedenen Prüfelementen ist jeweils zu dokumentieren und zu bewerten.
Bei einer negativen Bewertung zu einem Prüfelement nach Absatz 2 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 ist davon auszugehen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.
Die Prüfung ist abzubrechen und gilt als nicht bestanden.
Bei einer negativen Bewertung des Prüfelements nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Befreiung von der Maulkorbpflicht möglich ist, ohne dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.
Die abschließende positive Beurteilung der Verhaltensprüfung muss die Person benennen, die den Hund bei der Verhaltensprüfung geführt hat.
Erforderlichenfalls ist eine Empfehlung zum Umfang der Befreiung von der Maulkorb- und/oder Anleinpflicht und zu möglichen Auflagen auszusprechen.
Der zu prüfende Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung der Verhaltensprüfung stattfinden.
Für Hunde, die das Mindestalter noch nicht erreicht haben, soll eine befristete Ausnahme von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden, wenn die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung (z.B. Vorbereitung zur Begleithundeausbildung) der zuständigen Behörde gegenüber durch eine Bescheinigung der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen wird.
Die Verhaltensprüfung kann in den Fällen des § 10 Abs. 2 LHundG NRW auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle abgelegt werden.
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Verhaltenstest bei anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen in Düsseldorf
Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse (§ 3 Landeshundegesetz) müssen Sie die Verhaltensprüfung beim Veterinäramt ablegen.
Bei Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) kann der Verhaltenstest sowohl beim Veterinäramt als auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.
Als Verhaltenstest, der bei einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht wurde, gilt beispielsweise die Begleithundeprüfung bei vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) anerkannten Hundevereinen.
Weitere Sachverständige für den Verhaltenstest sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zugelassene Tierärztinnen, Tierärzte und Hundeschulen.
Wer sonst berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum LHundG NRW festgelegt.
Die Liste der anerkannten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen
Nach erfolgter Anerkennung wird der Sachverständige bzw. die sachverständige Stelle in eine Liste aufgenommen.
Aus dieser Liste ergibt sich u.a. der Name, die Adresse, die benannten Prüfer und die Bereiche, für welche die Anerkennung ausgesprochen wurde.
Liste der Anschriften von sachverständigen Stellen sowie Namen der Prüferinnen und Prüfer, deren Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (VP), Sachkundeprüfungen für große Hunde (gH) und/oder Sachkundeprüfungen für Hunde bestimmter Rassen (HbR) anerkannt sind (nach Postleitzahlen sortiert; Stand: 10.10.2008):
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Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Anerkennen bestandener Verhaltungsprüfungen anderer Bundesländer
Behördlich anerkannte Verhaltensprüfungen oder vergleichbare Prüfungen anderer Bundesländer, die die Feststellung rechtfertigen, dass beim ordnungsgemäßen Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, sind als gleichwertig anzuerkennen und einer Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht gemäß § 5 Abs. 3 LHundG NRW zugrunde zu legen.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
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Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt
Informationen zu dem Sachkundenachweis/Hunde in Düsseldorf finden Sie ....hier
Ausführliche Informationen zu Kampfhunde in Düsseldorf, wie z.B.:
Höhe der Kampfhundesteuer
Amt für Kampfhundeangelegenheiten
Allgemeine Bedingungen zur Kampfhundehaltung
Kampfhunde sind nach dem Landeshundegesetz des Bundeslandes
Haltererlaubnis
Haltungserlaubnis beantragen
Zuverlässigkeitprüfung
Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundeprüfung
Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde
Mikrochip-Kennzeichnung
Übergabe und Erwerb eines Kampfhundes
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Ordnungswidrigkeiten in der Kampfhundehaltung
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Betreff: Düsseldorf - Verhaltenstest
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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