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Düsseldorf, Anleinpflicht, Maulkorb, Grünanlagen, Verstösse, Bussgelder



Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Düsseldorf
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Düsseldorf



Gewünschtes bitte anklicken:



Anleinpflicht in Düsseldorf, nach Hundekategorien

Anleinpflicht für alle Hunde in Düsseldorf
In folgenden Bereichen müssen alle Hunde zur Vermeidung von Gefahren an einer geeigneten Leine geführt werden  (§ 2  Absatz 2 LHundG NRW):

- in Fußgängerzonen
- Haupteinkaufsbereichen
- andere innerörtliche Bereiche
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
iiiimit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- bei Volksfesten
- und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden,Schulen und Kindergärten.

Durch die Düsseldorfer Straßenordnung werden diese Bereiche erweitert um
- auch nicht umfriedete - Grünanlagen,
- Freizeitanlagen
- Wälder.

Eine Befreiung von der Anleinpflicht in diesen Bereichen ist, egal für welche Hundekategorie, nicht möglich!

Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu,z.B.:
- Diensthunde der Polizei
- des Strafvollzuges
- des Bundesgrenzschutzes
- der Zollverwaltung
- der Bundesbahn
- der Bundeswehr
-
im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.


Anleinpflicht für Hunde der Kategorie "Große Hunde", in Düsseldorf
Wenn Sie einen großen Hund besitzen, gilt außerdem, dass Sie ihn außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen. 
Auch hiervon gibt es keine Befreiungsmöglichkeit.


Anleinpflicht für Hunde der Kategorien Gefährlicher Hund sowie Hunde bestimmter Rassen, in Düsseldorf
Wenn Ihr Hund zu den Rassen dieser beiden Kategorien gehört, darf er grundsätzlich überall nur mit Leine (höchstens 1,5 m Länge) Gassi geführt werden. 
Hier können Sie eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen.
Voraussetzung ist ein bestandener Verhaltenstest.


Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Düsseldorf
Ob Sie Ihren Hund anleinen müssen, ist abhängig nach der Kategorie, zu der Ihr Hund
gehört! 
In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundefreilaufflächen.
Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden.
Für sogenannte Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht.
Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet.
Das trifft nicht auf Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden sowie auf Diensthunde der Gemeinden und Gemeindeverbände zu.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.


Verstöße gegen die Anleinpflicht in Düsseldorf
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass diese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters verlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen Maulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt

Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Düsseldorf
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in
für im Einsatz befindliche Diensthunde von der
- Polizei,
- des Strafvollzuges
- Hunde des Bundesgrenzschutzes
- Hunde  der Zollverwaltung
- Hunde der Bundesbahn
- Hunde der Bundeswehr
- sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.


Mitführverbot von Hunden in Düsseldorf
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen dürfen Hunde und andere Tiere überhaupt nicht – auch nicht angeleint – mitgenommen werden.

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Maulkorbpflicht in Düsseldorf
Wenn Ihr Hund zu den Rassen der Kategorie "Gefährlicher Hund" (§ 3 LHundG NRW) oder der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" (§ 10 LHundG NRW) angehört, darf er nur mit Maulkorb Gassi geführt werden.
Diese Pflicht entfällt, wenn Sie im Besitz einer Befreiung von der Maulkorbpflicht sind. Voraussetzung hierfür ist ein bestandener Verhaltenstest.
Wenn Sie im Besitz einer Befreiung sind, dann muss diese beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Düsseldorf
Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.
Zusätzlich ist den Hunden ein Maulkorb anzulegen.
Bei Ausführen des Hundes ist die Erlaubnis und evtl. Ausnahmegenehmigung oder deren
Kopie bzw. die entsprechende Nachweiskarte mitzuführen.
Eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang kann unter Vorlage einer Bescheinigung des Amtstierarztes über eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung beantragt werden.

Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.

Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten.

In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.


Wo dürfen Hunde noch frei laufen in Düsseldorf
Es gibt im ganzen Stadtgebiet innerhalb von Grünanlagen besonders ausgewiesene, umzäunte Hundeauslaufplätze, auf denen Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungenfrei laufen lassen können.
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gilt auch auf diesen Plätzen Maulkorbpflicht.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen hier auch frei laufen; müssen allerdings einen Maulkorb tragen.

Kennzeichung der Hundeauslaufgebiete in Düsseldorf
Düsseldorf hat 29 Hundeauslaufflächen, wo Hunde noch frei laufen dürfen.
Diese sind eingezäunt und mit Hinweisschildern gekennzeichnet.
Auf diesem Schild ist ein laufernder Hund zu sehen und darunter steht:
"Hier dürfen Hunde frei laufen"

Informationen hierzu unter Telefon 0211/ 89-948 00.


Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Düsseldorf
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats unterliegen nicht der generellen Maulkorbpflicht.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Desweiteren dürfen Hunde dieser Kategorie außer vom Halter (Erlaubnisinhaber) nur von Personen geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und in der Lage sind, das Tier sicher zu halten und zu führen.
Das gleichzeitige Ausführen mehrerer gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig.

Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier


Benötigte Unterlagen für die Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Düsseldorf?
Der Antrag kann beim Ordnungsamt Düsseldorf gestellt werden.

- Erfolgreich absolvierter Verhaltenstest


Antragstellung für den Verhaltenstest in Düsseldorf bei dem Amt für öffentliche Ordnung

Ordnungsamt in Düsseldorf
Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf

Telefon
0211/ 89-93273
Fax
0211/ 89-29226

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Düsseldorf
Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung


Abt. gefährliche Hunde in Düsseldorf

Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf

Telefon
0211/ 89-93666
Telefon
0211/ 89-93853
Telefon
0211/ 89-93280
Fax
0211/ 89-29226

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Abt. gefährliche Hunde in Düsseldorf
Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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Verhaltenstest/Wesenstest in Düsseldorf
Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest ablegen.
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss der/die Halter/in persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.


Informationen zu dem Verhaltenstest in Düsseldorf finden Sie...hier

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) Vom 19. Dezember 2003
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnfinden Sie .... hier
Quelle: Landesamt für Natur und Umwelt


Antragstellung eines Verhaltenstests in Düsseldorf
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.


Ausnahmegenehmigung in Düsseldorf

Wichtig für Sie!
Die nach der bisherigen Landeshundeverordnung NRW bereits erteilten Erlaubnisse zur Haltung der Hunde sowie die Ausnahmegenehmigungen vom Leinen- und Maulkorbzwang behalten ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für bereits erfolgte ordnungsbehördliche Anmeldungen von Hunden.


Gebühren für den Verhaltenstest und die Ausnahmegenehmigung in Düsseldorf
Die Gebühr für den Verhaltenstest, beim Amtstierarzt, in Düsseldorf beträgt zur Zeit
97,00 Euro.
Angaben ohne Gewähr


Für den Verhaltenstest ist der Amtstierarzt des Veterinäramtes in Düsseldorf zuständig

Veterinäramt in Düsseldorf
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen-Veterinäramt

Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf

Telefon
0211/ 89-93242
Fax
0211/ 89-29126

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Veterinäramt in Düsseldorf
Montag bis Donnerstag 8 - 16 Uhr
Freitag 8 - 14 Uhr

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Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen
Viele Hundehalter fragen sich, wo sie ihren Hunde von der Leine lassen dürfen.
Damit die Tiere den notwendigen Auslauf bekommen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf
28 Hundeauslaufplätze angelegt.
Auch auf den Rheinwiesen, unterhalb des Deiches, auf Privatflächen oder auf dem Gelände von Hundevereinen heißt es: "Leine los".
Die Auslaufflächen in den Parks sind eingezäunt und mit Schildern kenntlich gemacht.
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:

1. Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit
iiiiiizurückgerufen werden können. Andernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten iiiiiianzuleinen.
2. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nach dem LHundG NRW auch
iiiiiiinnerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
3. Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Erholung
iiiiiianderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Besonders Lärmbelästigungen der iiiiiiNachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.
4. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die
iiiiiiVerunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter iiiiiiwerden es danken.

Quelle Stadt Düsseldorf

Hundeauslaufplätze in Düsseldorf finden Sie ....hier

Infos zu den Kampfhunden in Düsseldorf finden Sie ...hier

Die Kampfhundeverordnung von Düsseldorf finden Sie ....hier


Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter

Hundelexika - Hundeerziehung finden Sie ....hier

Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier

Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

Naturheilkunde/Bachblüten finden Sie ....hier

Ratgeber - Hundeernährung finden Sie ...hier

Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier

Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier

Informationen rund um den Hundesport finden Sie ....hier

Urlaub mit Hund finden Sie .... hier

Interessante Adressen rund um den Hund in Düsseldorf finden Sie ....hier


Unsere Bücher und DVDs zu Hundeerziehung ...hier

Unsere Bücher und DVDs rund um die leinenführigen Hunde ...hier

Sachbücher rund um die Kampfhunde ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Aggressiver Hund ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeführerschein, Basis-Wissen ...hier

Unsere Bücher und DVDs rund um den Hund...hier


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da sich Angaben kurzfristig ändern können.
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Kennwort: Düsseldorf - Anleinpflicht


Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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