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Düsseldorf, Stadt, Informationen zu den Hinterlassenschaften von Hunden



Wichtige Informationen zu den Hinterlassenschaften der Hunde in Düsseldorf
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Düsseldorf


gewünschtes bitte anklicken:



Hinterlassenschaften der Hunde in Düsseldorf
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder, treue Beschützer für Jung und Alt. Deshalb mögen so viele Menschen Hunde. Aber viele Menschen ärgern sich auch - über Hunde, die nicht angeleint sind und über Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen. Täglich landen rund acht Tonnen davon auf unseren Straßen und Wegen.

Natürlich muss Ihr Hund auch müssen dürfen!
Aber Sie sind verpflichtet, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen, überall.
Das gilt selbstverständlich auch für Wiesen, für Hundefreilaufflächen und die Seitenstreifender Straßen, egal ob grün, sandig oder befestigt.
Den Kot zu beseitigen ist eigentlich ganz einfach. Sie brauchen dazu eine handelsübliche Plastiktüte oder einen Hundekotbeutel aus dem Fachhandel. Einfach die Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und die Tüte verknoten. Einen Abfallbehälter finden Sie an jeder Straßenecke. Damit wäre das Problem erledigt.

Hundekot muss sofort entfernt werden in Düsseldorf
Hundekot muss durch den Hundehalter sofort entfernt werden (§ 7 Absatz 2 der Düsseldorfer Straßenordnung).
Daher sollten Sie beim Ausgang mit dem Hund eine geeignete Plastiktüte zur Entsorgung dabei haben, die Sie in verschlossenem Zustand auch in die öffentlichen Abfallbehälter werfen können.

Sonst kann es teuer werden! in Düsseldorf
Hundehalter müssen den Kot ihrer Vierbeiner von öffentlichen Flächen beseitigen, damit er nicht zum Ärgernis für andere wird.
Darauf macht das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf aufmerksam.
Falls dies nicht geschieht, droht den Besitzern ein Bußgeld ab 75 Euro.
Bei Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Plätzen oder in Parks.


Tütenspender in Düsseldorf Wo?

Weitere Informationen zu Tütenspendern in Düsseldorf finden Sie .....hier



Und spielen soll er auch.... Aber wo?
Viele Hundehalter fragen sich, wo sie ihren Hunde von der Leine lassen dürfen.
Damit die Tiere den notwendigen Auslauf bekommen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf
28 Hundeauslaufplätze angelegt.
Auch auf den Rheinwiesen, unterhalb des Deiches, auf Privatflächen oder auf dem Gelände von Hundevereinen heißt es: "Leine los".
Die Auslaufflächen in den Parks sind eingezäunt und mit Schildern kenntlich gemacht.
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten.


Regeln für Hund und Hundehalter/- in auf Hundeauslaufplätzen in Düsseldorf
1. Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit iiiiiizurückgerufen werden können.
iiiiiiAndernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
2. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist nach dem LHundG NRW auch
iiiiiiinnerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen ein Maulkorb anzulegen.
3. Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
iiiiiiDie Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
iiiiiiBesonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden iiiiiiwerden.
4. Auch auf den Auslaufplätzen müssen die Verunreinigungen durch Hunde entfernt werden,
iiiiiidie nachfolgenden Hundehalter werden es danken.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf

Die Hundeauslaufgebiete in Düsseldorf finden Sie ....hier



Hier dürfen Hunde in Düsseldorf nie hin
Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen dürfen
Hunde und andere Tiere überhaupt nicht – auch nicht angeleint – mitgenommen werden.


Leinenpflicht für Hunde in Düsseldorf
An verschiedenen Stellen in Düsseldorf dürfen Hunde (mit Ausnahme von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen ohne Befreiung vom Leinenzwang) ohne Leine laufen.
Zu diesen Örtlichkeiten zählen zum Beispiel die Rheinwiesen unterhalb des Deiches.

Maulkorbpflicht und Anleinpflicht in Düsseldorf
Informationen wie zum Beispiel:
- Anleinpflicht nach Hundekategorien
- Anleinpflicht für alle Hunde
- Anleinpflicht für Hunde der Kategorie Große Hunde
- Anleinpflicht für Hunde der Kategorie Gefährlicher Hund
- Anleinpflicht für Hunde der Kategorien Hunde bestimmter Rassen
- Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Düsseldorf
- Verstöße gegen die Anleinpflicht in Düsseldorf
- Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Düsseldorf
- Mitführverbot von Hunden in Düsseldorf
- Ordnungswidrigkeiten in Düsseldorf

Weitere Informationen zu der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Düsseldorf
nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn
finden Sie .... hier



Zuständiges Amt für Hundekot Anliegen in Düsseldorf

Umweltamt in Düsseldorf


Dienstgebäude
Adresse
Brinkmannstr. 7
40225
Düsseldorf

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf

Für Rückfragen und Anregungen zu den Robi-Dogs stehen Ihnen die Mitarbeiter des
Servicetelefons Stadtsauberkeit,
Telefon
0211/ 89-25050
Montags bis Freitags von 8 bis 16 Uhr
zur Verfügung.

Telefon
0211/ 89-25050
Fax
0211/ 89-29423

Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Umweltamt in Düsseldorf
Montag - Freitag 8.00-16.00 Uhr
(außerhalb der Dienstzeiten Anrufbeantworter)


Umweltamt appelliert: Hundekot beseitigen
Halter der Vierbeiner müssen die Hinterlassenschaften beseitigen/Liste von Tütenspendern im Internet.
Um den Haltern die Beseitigung des Hundekots von öffentlichen Flächen, also zum Beispiel von Gehwegen, Straßen, aus Parks und Grünanlagen zu erleichtern, hat das Umweltamt an mehr als 100 Orten Tütenspender aufgestellt.
Mit den Tüten können die Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners problemlos einsammeln, auch wenn sie selber vergessen haben, eine Tüte dafür einzupacken. Eine Liste mit den Standorten der Tütenspender steht im Internet unter www.duesseldorf.de/umweltamt/download/abfall/robidogs.pdf

Hundehalter müssen den Kot ihrer Vierbeiner von öffentlichen Flächen beseitigen, damit er nicht zum Ärgernis für andere wird. Darauf macht das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf aufmerksam. Falls dies nicht geschieht, droht den Besitzern ein Bußgeld
ab 75 Euro.
Bei Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Plätzen oder in Parks.

Quelle/Stadtseite Düsseldorf
Presse 17. Juli 2007


Informationen zum Thema - Radfahren mit Hund finden Sie ....hier

Amtliche Informationen rund um den Hund in Düsseldorf finden Sie .... hier



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Kennwort: Düsseldorf - Hundekot


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