iHunde in Düsseldorf
Hunde in Düsseldorf
START
Adressen
Einzelne Städte
Hunderatgeber
Hundeerziehung
Hundekauf
Hundepsychologie
Hundelexikon
Amtliches
Hundesteuer
Hundezüchter
Hundehaltung
Hundehaltung
Ernährung
Hundepflege
Naturheilkunde
Erste Hilfe
Hundekrankheiten
tierärztl. Notdienst
Hundefreizeit
Hundesport
Urlaub mit Hund
Hundefans
Hundevereine
Auslaufgebiete
Auto & Hund
Hundethemen
Tierfriedhof
Tierversicherungen
Handicap
Therapiehunde
Tierschutz
Hundeleben
Kampfhunde
Hunderassen
Hundebücher
Fortbildung
Irische Wolfshunde
Unterhaltung
tierische e-cards
Erlebnisse mit Hund
Hundegedichte
Hundezitate
Hundewitze, Witze
Fotowettbewerb
Dies & Das
..rund um den Hund
Tiervermittlung

AGB
Impressum
Kontakt
zurück
Düsseldorf, Anmeldung, Unterlagen, grosse Hunde, Haltungsanzeige




Wichtige Informationen zur Anmeldung von großen Hunden in Düsseldorf
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Düsseldorf


gewünschtes bitte anklicken:



Hundehaltung Großer Hunde in Düsseldorf
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt der zuständigen Behörde.
§ 4 Abs. 7, § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 gelten entsprechend.
Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.
Die zuständige Behörde kann die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit anordnen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters begründen.
Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

Haltungsanzeige für einen großen Hund in Düsseldorf
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Widerristhöhe des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 LHundG NRW. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.


Benötigte Unterlagen zur Anmeldung für einen großen Hund in Düsseldorf
-
Anmeldeformulare
- Sachkundenachweis
des Halters
- Zuverlässigkeitsprüfung
des Halters
- Haftpflichtversicherung
des Hundes
-
Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
- zusätzlich Anmeldepflicht beim Kassen- und Steueramt


Wichtige Informationen zur Haltungsanzeige von großen Hunden in Düsseldorf
Bei großen Hunden, deren Haltung lediglich anzuzeigen ist, wird nach Vorlage der erforderlichen Belege eine Bestätigung über die erfolgte Anzeige des Hundes ausgestellt. Auch hier wird als Service des Ordnungsamtes die Nachweiskarte verschickt.
Durch die Karte kann dann bei Überprüfungen durch Polizei oder Ordnungs- und Servicedienst der Stadt leicht belegt werden, dass Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt haben und die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die handlichen und stabilen Nachweiskarten können auch anderen Personen ausgehändigt werden, wenn Sie den Hund nicht selbst ausführen.


Sachkundenachweis in Düsseldorf
nachzuweisen durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes oder eines anerkannten Sachverständigen bzw. einer anerkannten sachverständigen Stelle. Die Sachkunde ist auch von jeder benannten Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen.
Die erforderliche Sachkunde (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.
Als sachkundig nach Absatz 1 gelten
a. Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-
iiiiiiTierärzteordnung,
b. Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt
iiiiiihaben,
c. Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des
iiiiiiTierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden iiiiiibesitzen,
d. Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
e. Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind,
iiiiiiSachkundebescheinigungen zu erteilen.

Sachkundenachweis § 11 Große Hunde
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:
-
die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen,
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle,
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes.
Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen tierschutz - oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird.

Die Gebühren für den Sachkundenachweis in Düsseldorf
Die Gebühren betragen zur Zeit für die Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt 25 Euro.
Angaben ohne Gewähr.

Informationen zu dem Sachkundenachweis in finden Sie .....hier

nach oben


Erforderliche Zuverlässigkeit des Hundehalters/Hundehalterin in Düsseldorf
Die erforderliche Zuverlässigkeit des jeweiligen Hundehalters ist gegeben, wenn er nicht unter den Personenkreis des § 7 Abs. 1 und 2 des Landeshundegesetz NRW fällt.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom jeweiligen Hundehalter ein Führungszeugnis der Belegart „0“ vorzulegen.
Die Ausstellung des Führungszeugnis kann beantragt werden beim
Amt für Einwohnerwesen

Adresse
Burgplatz 1 und 2
40213
Düsseldorf

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Telefon
0211/ 89-91
Fax
0211/ 89-29035

Öffnungszeiten/Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes in Düsseldorf
Montag, Dienstag, Mittwoch 7.30-13.00 Uhr
Donnerstag 7.30-18.00 Uhr
Freitag 7.30-13.00 Uhr
Montag, Dienstag 13.00-16.00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung

oder beim
jeweiligen Bürgerbüro
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Hierbei ist anzugeben, dass das Führungszeugnis dem Ordnungsamt Düsseldorf (Aktenzeichen: 32/16/7)
zwecks der persönlichen Zuverlässigkeit zuzusenden ist.
Unberührt bleibt die Befugnis der zuständigen Behörde, die nach dem Bundeszentralregistergesetz zuständige Registerbehörde, um Erteilung eines Führungszeugnisses zu ersuchen.


Zuverlässigkeit
Die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) besitzen in der Regel Personen nicht, die insbesondere wegen
- vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit
- Vergewaltigung
- Zuhälterei
- Land- oder Hausfriedensbruchs
- Widerstandes gegen die Staatsgewalt
- einer gemeingefährlichen Straftat
- oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
- einer Straftat des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden (§ 143 StGB),
- einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
- einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz
- das Waffengesetz
- das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- das Sprengstoffgesetz oder
- das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig verurteilt worden sind, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.
In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher die Person auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner in der Regel Personen nicht, die insbesondere
- gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes,
- des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes
- des Waffengesetzes
- des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
- des Sprengstoffgesetzes oder
- des Bundesjagdgesetzes verstoßen haben,
- wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben,
- auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung
iiiiBetreute nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind oder
- trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig sind.


Haftpflichtversicherungsnachweis in Düsseldorf
Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Die Hundehaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von
500.000 Euro für Personenschäden und
250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.


Nachweis für die Microchipkennzeichnung in Düsseldorf
Im Rahmen der Microchippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprehenden Microchipnummer.
Diese müssen Sie der Haltungsanzeige befügen.
Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt werden.
Aus dem Tierheim geholte Hunde sind immer gechippt.
Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.

Weitere Informationen zur Microchipkennzeichnung finden Sie ....hier


Das sollten Sie wissen
Über die Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Bescheinigung.
Es empfiehlt sich, diese beim Spazierengehen mitzuführen und auf Verlangen den Dienstkräften des Ordnungsbehörde bzw. der Polizeibehörde vorzuzeigen.
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Bereichen anleinen oder dürfen ihn nicht mitnehmen.
Allgemein gilt, dass Sie Ihren Hund so halten, ausführen und beaufsichtigen müssen, dass von ihm keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Für große Hunde gilt ergänzend, dass sie innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen -außerhalb eines befriedeten Besitztum- angeleint zu führen sind (§ 11 Abs.6 LHundG).


Gebühren bei der Anmeldung in Düsseldorf
Gebühren bei der Anmeldung von großen Hunden in Düsseldorf entstehen keine Kosten.
Es wurden dazu keine Angaben gefunden.


Anträge zur Anmeldung der Hunde in Düsseldorf
Formularservice:
Die benötigten Antragsformulare finden sie zum down loaden auf
www.duesseldorf.de


Beispiele für Hunde der großen Hunderassen in Düsseldorf
Sie benötigen in diesem Fall keine Erlaubnis zur Hundehaltung, müssen aber die Hundehaltung anzeigen.
Nachfolgende Hunderassen unterliegen der Anzeigepflicht, die Liste ist allerdings nicht abschließend.

  • Akbas
  • Bandog
  • Berger de Beauce
  • Berger de Brie
  • Bordeaux Dogge
  • Carpatin
  • Chinesischer Kampfhund
  • Dobermann
  • Estrela - Berghund
  • Kangal
  • Karakatschan
  • Karshund
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Komondor
  • Kraski Ovcar
  • Kuvasz
  • Liptak
  • Maremmenar Hirtenhund
  • Mastin de los Pirneos
  • Mioritic
  • Mittelasiatischer Owtscharka
  • Polski Owczarek Podhalanski
  • Pyrenäenberghund
  • Raffeiro do Alentejo
  • Römischer Kampfhund
  • Sarplaninac
  • Slovensky Cuvac
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tibetanischer Mastiff
  • Tornjak


Rechtliche Voraussetzungen ist das Landes Hundegesetz in NRW
Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Die Widerristhöhe des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß.
Auch Hunde, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen der Einstufung nach § 11 LHundG NRW.
Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden.

Das Landeshundegesetz in Nordrhein Westfalen finden Sie ....hier


Zuständige Dienststelle in Düsseldorf für die Anmeldung der großen Hunde
Zuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort).
Die ihnen nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nehmen die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Ordnungsamt in Düsseldorf
Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

Adresse
Heinrich-Ehrhardt-Str. 61
40468 Düsseldorf

Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
40200 Düsseldorf

Telefon
0211/ 89-93273
Fax
0211/ 89-29226

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Ordnungsamt in Düsseldorf
Montag bis Freitag 8 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung


Vorsprache im Ordnungsamt?
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag).
Sie erhalten dann eine Benachrichtigung vom Ordnungsamt.


Ordnungwidrigkeiten in Düsseldorf
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 2 Abs. 1 einen Hund nicht so hält, führt oder beaufsichtigt, dass von diesem keine
iiiiiiGefahr für Menschen oder Tiere ausgeht,
2. § 2 Abs. 2 Hunde nicht an der Leine führt,
3. § 4 Abs. 3 den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum nicht gestattet oder Feststellungen
iiiiiinicht duldet,
4. § 5 Abs. 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht so hält, dass
iiiiiidiese ein befriedetes Besitztum nicht gegen den Willen der Halterin oder des Halters iiiiiiverlassen können,
5. § 5 Abs. 2 Satz 1 gefährliche Hunde oder Hunde im Sinne des § 10 Abs. 1 nicht angeleint
iiiiiioder nicht an einer geeigneten Leine führt,
6. § 5 Abs. 2 Satz 3 gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne des § 10 Abs. 1 keinen
iiiiiiMaulkorb oder eine in der Wirkung vergleichbare Vorrichtung anlegt,
7. § 5 Abs. 4 Satz 1 als Halterin oder Halter nicht in der Lage ist, einen gefährlichen Hund
iiiiiisicher an der Leine zu halten oder zu führen,
8. § 5 Abs. 4 Satz 2 als Aufsichtsperson einen gefährlichen Hund oder Hund im Sinne des §
iiiiii10 Abs. 1 führt, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen,
9. § 5 Abs. 4 Satz 3 einen gefährlichen Hund einer Person überlässt, die die
iiiiiiVoraussetzungen des § 5 Abs. 4 Satz 2 nicht erfüllt,
10. § 5 Abs. 4 Satz 4 gleichzeitig mehrere gefährliche Hunde führt,
11. § 5 Abs. 5 einen gefährlichen Hund oder einen Hund im Sinne des § 10 Abs. 1 hält,
iiiiiniobwohl der für die Haltung des gefährlichen Hundes erforderliche iiiiiinHaftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht,
12. § 5 Abs. 6 einen gefährlichen Hund oder einen Hund nach § 10 Abs. 1 an Personen
iiiiiniabgibt, die nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen,
13. § 8 Abs. 1 oder 2 Anzeige- oder Mitteilungspflichten nicht erfüllt,
14. entgegen § 9 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes
iiiiininicht erfolgt,
15. § 10 Abs. 1 die danach maßgeblichen Anforderungen des § 5 Abs. 4 nicht beachtet,
16. § 11 Abs. 1 die Haltung von Hunden im Sinne dieser Vorschrift nicht anzeigt,
17. § 11 Abs. 2 Satz 1 einen Hund hält, ohne der zuständigen Behörde die dort genannten
iiiiiinHaltungsvoraussetzungen nachgewiesen zu haben,
18. § 11 Abs. 6 einen großen Hund unangeleint führt.

Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung zur Unfruchtbarmachung nach § 9 Satz 3 oder einer Anordnung nach § 12 zuwider handelt oder diese nicht befolgt.


Bußgelder in der Hundehaltung in Düsseldorf
Der Bußgeldrahmen für Ordnungswidrigkeiten, z.B. das unangeleinte Führen eines Hundes, wurde im Vergleich zur ehemaligen Landeshundeverordnung NRW vervielfacht und beträgt jetzt bis zu 100.000 €.
Liegen lassen von Hundekot wird mit einem Bussgeld von
35 Euro geahndet.

Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die zuständige Behörde im Sinne des § 13 dieses Gesetzes.
Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.


Leinenzwang für große Hunde in Düsseldorf - Wo?
-
in Fußgängerzonen,
- in Haupteinkaufsbereichen,
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit
iiiiAusnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
- bei öffentlichen Versammlungen,
- Umzügen,
- Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

Außerhalb befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint führen dürfen.
Es bestehen in den genannten Bereichen keine Befreiungsmöglichkeiten von der Leinenpflicht für große Hunde.


Maulkorbzwang für große Hunde in Düsseldorf?
Nein
Eine Maulkorbpflicht besteht für große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW nicht.

Weitere Informationen zur Anleinpflicht in Düsseldorf finden Sie .... hier


Infos zur Haltungserlaubnis für Hunde bestimmter Rassen in Düsseldorf
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm finden Sie ....hier

Infos zur Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund in Düsseldorf
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmm finden Sie ....hier

Weitere Informationen zu den Kampfhunden in Düsseldorf finden Sie .... hier

Ausführliche Informationen rund um die Hundesteuer in Düsseldorf finden Sie ... hier



Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter

Informationen rund um die Hundegesundheit finden Sie .... hier

Hundelexikon - Hundekrankheiten finden Sie .... hier

Naturheilkunde/Bachblüten für Hunde finden Sie ....hier

Ratgeber - Hundeernährung finden Sie ...hier

Hundelexika - Erste Hilfe für den Hund finden Sie .....hier

Vergiftungen beim Hund finden Sie .... hier

Urlaub mit Hund finden Sie .... hier

Interessante Adressen rund um den Hund in Düsseldorf finden Sie ....hier


Unsere Bücher, Ratgeber und DVDs rund um den Hund ...hier

Sachbücher rund um die Kampfhunde ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Aggressiver Hund ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeführerschein, Basis-Wissen ...hier

Unsere Bücher und DVDs zu Hundeerziehung ...hier


Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben kurzfristig ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Anmeldung großer Hunde in Düsseldorf eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, dankbar.

Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt

Kennwort: Düsseldorf - grosse Hunde


Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links,
die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Hiermit distanzieren
wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seiten. Wir haben
keinerlei Einfluss darauf und machen uns den Inhalt nicht zu eigen.

nach oben

Informationen zur Anmeldung von großen Hunden in Düsseldorf

©Diese Internet Seiten sind durch internationales Copyright geschützt. Sie dürfen nicht kopiert und/oder für kommerzielle Zwecke (komplett oder zum Teil) verwendet werden. Verstöße gegen dieses Copyright werden strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist in 28792, Deutschland. Private Betreiber können gerne per Mail anfragen.